Nach einem telefonischen Erstkontakt, bei dem ich Ihnen auch Auskunft über freie Therapieplätze und mögliche Wartezeiten geben kann, erfolgt ein persönliches Erstgespräch ("Psychotherapeutische Sprechstunde"), zu dem Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen. Eine ärztliche Überweisung benötigen Sie nicht. Dieser Sprechstundentermin soll dazu dienen, einen ersten Überblick über Ihr Anliegen und Ihre Symptomatik zu gewinnen und Sie über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zu informieren. Wenn hier eine Psychotherapie empfohlen wird, bieten 1-4 weitere Probestunden Gelegenheit, sich zusammen ein genaueres Bild Ihrer Beschwerden und Ihrer Lebenssituation zu machen und auch die persönliche Passung zu überprüfen, die für den Erfolg einer Psychotherapie ganz entscheidend ist. Gemeinsam wird nach diesen probatorischen Stunden entschieden, ob eine weitere Zusammenarbeit notwendig und erfolgversprechend ist.
Soll im Anschluss an die probatorischen Sitzungen eine Psychotherapie erfolgen, wird bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt.
Bei privat Versicherten mit/ohne Beihilfeberechtigung unterscheidet sich das Vorgehen je nach Versicherungsvertrag; bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Modalitäten.
Bewilligt die Krankenkasse die Kostenübernahme, werden regelmäßige Therapiestunden vereinbart. Die Termine finden in der Regel 1x wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Der mögliche Stundenumfang einer Psychotherapie beträgt zunächst 24 Stunden (Kurzzeittherapie) oder 60 Stunden (Langzeittherapie) und kann bei Bedarf in gesetzlich festgelegtem Rahmen verlängert werden.